Rechtsprechung
BFH, 14.11.1979 - I R 143/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2; EStDV § 7 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Negatives Kapital - Auscheiden des Vaters aus dem Unternehmen - Umwandlung einer Forderung - Zinslosigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 129, 146
- DB 1980, 284
- BStBl II 1980, 96
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 10.03.1998 - VIII R 76/96
Ausscheiden des Kommanditisten aus zweigliedriger KG
Das gilt auch für den Fall, daß ein Gesellschafter mit negativem Kapitalkonto unentgeltlich aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft ausscheidet (BFH-Urteile vom 14. November 1979 I R 143/76, BFHE 129, 146, BStBl II 1980, 96, und in BFHE 177, 466, unter 5. der Gründe). - BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93
Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an …
In seinem Urteil vom 14. November 1979 I R 143/76 (BFHE 129, 146, BStBl II 1980, 96) hat der BFH entschieden, daß die Umwandlung eines negativen Kapitalkontos des ausscheidenden Gesellschafters in eine nicht betrieblich veranlaßte Darlehensforderung des verbleibenden Gesellschafters dazu führt, daß die Forderung dem notwendigen Privatvermögen des Verbleibenden zuzurechnen ist. - BFH, 28.10.1999 - VIII R 42/98
Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben
b) Vorrangig wird das FG jedoch zu überprüfen haben, ob es sich bei den "besonderen Darlehenskonten" tatsächlich um Darlehenskonten handelte oder ob sie nicht --entgegen der Rechtsansicht der Beteiligten-- als variables Kapitalkonto zu werten waren (zum Grundsatz der Abschnittsbesteuerung vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1979 I R 143/76, BFHE 129, 146, BStBl II 1980, 96). - BFH, 10.06.1998 - IV B 105/97
Übergang eines negativen Kapitalkontos auf den Erben
Angesichts dieser Rechtsprechung genügt es nicht, daß die Beschwerde lediglich angibt, die beiden vom FG herangezogenen Entscheidungen (BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, sowie Urteil vom 14. November 1979 I R 143/76, BFHE 129, 146, BStBl II 1980, 96) befaßten sich nicht mit der Frage der unbeschränkten Haftung eines Gesellschafters einer OHG.